Förderung unternehmerischen Know-hows

Verlängerung der Rahmenrichtlinien

Auch 2021 gibt es wieder Förderungen für unsere Beratungen als BAFA-zertifizierte Berater. Auch Unternehmen, die bereits letztes Jahr Förderung erhielten, können erneut Förderung beantragen. Bis zu 50% werden übernommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows im Wesentlichen unverändert um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dies gilt u.a. für die Höhe der Förderung, die Inhalteder Beratungen und das Verfahren.

Bei einigen Merkblättern sind jedoch Änderungen erfolgt, die mit der Richtlinienverlängerung am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

 

Für viele Unternehmer bedeutet es aktuell eine Herausforderung, als betroffene KMU (Klein und Mittelstandsunternehmen) alleine mit der aktuellen Situation zurechtzukommen.

Daher ist das Angebot der Bafa eine enorme Hilfe und bietet die Chance auf professionelle Unterstützung! 50% werden übernommen für Beratungen bis zu 4000 €.

Die ausführliche Information bzw. neue Inhalte und Ergänzungen für betroffene Unternehmen ist unter "Merkblatt zur Richtlinienergänzung" zu lesen.

 

Für ein kostenloses Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung unter: +49 40 6077 3709 oder info@wahnsinnigintelligent.de

Wir freuen uns auf Deinen Anruf!

 

Förderung unternehmerischen Know-hows in Lübeck und Hamburg

In Hamburg und Lübeck beraten wir gerne persönlich. Ansonsten beraten wir aber gerne auch online über unseren Datenschutz sicheren Bigbluebutton-Online-Raum.

 

 

Downloads:

BAFA Rahmenrichtlinie

Merkblatt Beraterauswahl

Merkblatt zur Richtlinienergänzung

Flyer zur Förderung unternehmerischen Know-hows

 

 

+49 40 6077 3709